Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

Elektrotechnisch unterwiesene Person [EuP]
1-Tages-Kurs

Betriebliche Anforderungen verlangen einen flexiblen Einsatz Ihres Betriebspersonals. Vor diesem Hintergrund werden auch elektrotechnische Arbeiten von „Nichtelektrikern“ erwartet. Um hier ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit zu gewährleisten, fordert die Berufsgenossenschaft BG ETEM (Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse) in der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel mindestens eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (DGUV-V3).

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) ist eine Person, die „durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde.“ (DIN VDE 0105-100) Sie führen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen aus. Nach einer erfolgten Unterweisung durch eine Elektrofachkraft, ist die elektrotechnisch unterwiesene Person somit ausschließlich für die Aufgaben geeignet, für die sie unterwiesen wurde.

Während die Elektrofachkraft mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen muss, also Fachverantwortung trägt, gilt die elektrotechnisch unterwiesene Person als ausreichend qualifiziert, wenn sie über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßen Handeln sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und –maßnahmen ausreichend unterwiesen, eingewiesen und – falls erforderlich – angelernt worden ist.

Der Betrieb bzw. die Elektrofachkraft ist dafür verantwortlich, dass die elektrotechnisch unterwiesene Person die ihr übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausführt und muss dies stichprobenartig (mind.1xjährlich) prüfen. Weiterhin ist die elektrotechnisch unterwiesene Person von Aufnahme der Tätigkeiten schriftlich zu bestellen. Je nach Häufigkeit des Einsatzes ist eine regelmäßige Wiederholung der Unterweisung mindestens 1x im Jahr erforderlich (DGUV-V1).

Seminarinhalte:

Teil 1: Grundlagen der Elektrotechnik (Elektrotechnisches Basiswissen – Gefahren der Elektrizität)

  • Wirkung des elektrischen Stroms auf den Menschen (DGUV-I 203-077)
  • Unfälle durch elektrischen Strom
  • Allgemeines Messen von Strom, Spannung, Leistung, Widerstand, Isolation

Teil 2: Gesetze und Vorschriften

  • Gesetzliche Grundlagen für Unternehmer und Arbeitnehmer
  • Unfallverhütungsvorschriften DGUV-V1, DGUV-V3, TRBS 1111, DIN VDE 0105-100 (Auszüge), DGUV-I 203-001
  • Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person

Teil 3: Schutzziele, Schutzmaßnahmen, Schutzeinrichtungen

  • Anwenden der Fünf Sicherheitsregeln
  • Arbeitsschutz in elektrischen Anlagen
  • Netzformen
  • Arbeiten an genau definierten Anlagen

Teil 4: Zulässige Tätigkeiten der elektrotechnisch unterwiesenen Person

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